Allgemeine Geschäftsbedingungen

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

EDV Tropper

Allgemeines:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließliche Grundlage des zwischen dem Auftraggeber (im folgenden nur kurz: AG) und Friedrich Tropper (im folgenden kurz: tropper) abgeschlossenen Vertrages.

Etwaige AGB´s oder Einkaufsbedingungen des AG werden hiemit ausdrücklich zurückgewiesen, mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Die allfällige Ungültigkeit bzw. Unwirksamkeit allfälliger Bestimmungen dieser AGB´s lassen die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, anstelle der ungültigen Bestimmung gelten solche Bestimmungen als vereinbart, die sich aus dem Kontext des gesamten Inhaltes dieser AGB und dem vermutlichen Parteiwillen ergeben.

1. Angebot

Grundstock für jegliche Aktivitäten von tropper ist ein zwischen dem AG und tropper auf den Inhalten des Anforderungsprofils beruhendes Angebot, das als Basis für den Vertragsabschluss dient und von beiden Seiten unterschrieben wird.

Jede Tätigkeit beginnt mit Unterfertigung des Vertrags und endet mit den erbrachten Leistungen.

Jede erbrachte Teilleistung laut Angebot, bzw. Pflichtenheft endet mit der schriftlichen Abnahme durch den AG, die über Aufforderung von tropper binnen einer Woche zu erfolgen hat. Unterbleibt die Abnahme trotz gegenteiliger schriftlicher Aufforderung durch tropper ohne ausreichender, vom AG schriftlich bekannt zu gebender Begründung, so geht tropper von einer stillschweigenden Zustimmung aus und setzt mit der nächsten Arbeitsphase laut Pflichtenheft, fort.

Für eine, durch den AG begründete Verzögerung der Teilabnahme verlängert sich die im Projektablaufplan vereinbarte Fertigstellungsdauer um eben diesen Zeitraum.

AGB tropper 2 © tropper,

2006

2. Rechte und Pflichten des AG

2.1.

Der AG verpflichtet sich, tropper zum vereinbarten Termin alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Das gilt im Falle der Erstellung einer Website insbesondere für die einzubindenden Inhalte (Texte, Bilder, Graphiken, Logos, Tabellen u.dgl.), für deren Form und Inhalt der AG auch alleine verantwortlich ist.

2.2.

Der AG verpflichtet sich, tropper die Schlüsselworte (keywords) zu den Seiten zur Verfügung zu stellen, damit diese mittels Metatags in den Quellcode der einzelnen HTML-Seiten integriert werden können.

Zeitpunkt und Form der Übergabe der oben unter 2.1.) genannten Inhalte und Angaben ergeben sich aus dem Projektablaufplan. Dokumente sind dabei – bei

sonstiger Verrechnung des Mehraufwandes - vom AG in fertig redigierter Form und mit den entsprechenden Formatierungen zu übergeben.

2.3.

Soweit der AG nachträgliche Änderungen und / oder Ergänzungen der Inhalte bzw. die Anbindung weiterer tools etc. wünscht, die in Abänderung der im Angebot, bzw. Pflichtenheft festgesetzten Leistungen erfolgen, bzw. nach geleisteter Teilabnahme, bedarf dies der schriftlichen Beauftragung. Der damit verbundene Mehraufwand wird von tropper nach den gültigen Stundensätzen gesondert in Rechnung gestellt.

2.4.

Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten festgelegten Projektdauer stets ein mit der Sachlage vertrauter und bevollmächtigter Ansprechpartner für tropper verfügbar ist, der im Fall von Rückfragen verbindliche Auskünfte und Aufträge für den AG erteilen kann.

Der AG verpflichtet sich weiters, sämtliche ihm zur Verfügung gelangten Daten jeweils im Sinne der aktuellen Version des Datenschutzgesetzes zu schützen. Das gilt insbesondere für die Passwörter, die den Zugang zu seinen Daten auf dem Extranet von tropper ermöglichen.

2.5.

Soweit tropper dies im Einzelfall als zweckmäßig erachtet, hat der AG während der Herstellungsphase auch einzelne Bestandteile des Auftrags, soweit sie den vertraglichen Anforderungen entsprechen, abzunehmen.

2.6.

tropper ist nach Fertigstellung des Auftrags und Zug um Zug mit Bezahlung durch den AG verpflichtet, dem AG die Dokumentation des Werks auf einem geeigneten Datenträger, vorzugsweise auf CD-ROM zur Verfügung zu stellen, dies gilt insbesondere für die Erstellung einer Website. Erst mit diesem Zeitpunkt erwirbt der AG alle Rechte an dieser Web-Site, insbesondere auch die urheberrechtlichen Verwertungsrechte.

AGB tropper 3 © tropper,

2006

3. Rechte und Pflichten von tropper

3.1.

tropper ist verpflichtet, den Auftrag – wie nach Angebot / Pflichtenheft bedungen und in vereinbarter Frist – fertig zu stellen und dem AG zur Verfügung zu stellen.

3.2.

tropper leistet Gewähr dafür, dass die erbrachte Leistung sowohl in technischer, optischer und/oder inhaltlicher Hinsicht die im Angebot / Pflichtenheft bedungenen Eigenschaften und Qualitäten aufweist. Mängelrügen sind vom AG unverzüglich und schriftlich nach Abnahme des Werkes zu erheben. Für den Fall der Berechtigung dieser Rüge verpflichtet sich tropper zunächst unter Ausschluss von Preisminderungs- oder sonstiger Ansprüche des AG (z.B. Wandlung) binnen angemessener Frist zur Verbesserung bzw. zum Nachtrag des Fehlenden.

Soweit der AG oder Dritte nach Übergabe der Web-Site Eingriffe in diese vornehmen oder Veränderungen an dieser durchführen verliert der AG jegliche Gewährleistungsansprüche.

Allfällige Schadenersatzansprüche des AG (etwa auch für Mangelfolgeschäden) sind sowohl auf den Fall groben Verschuldens tropper (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) als auch auf die Kosten des Auftragsvolumens selbst beschränkt.

3.3.

tropper leistet weiters Gewähr für die Herstellung des Auftrags in der im Projektablaufplan angeführten Frist. Für den Fall des Verzuges ist der AG berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, soweit der Verzug nicht durch den AG zu vertreten ist.

Kein Verzug liegt vor bzw. verlängert sich die bedungene Herstellungsfrist um den entsprechenden Zeitraum, soweit der AG notwendige Mitwirkungspflichten unterlässt, Zusatzaufträge erteilt bzw. nachträgliche Änderungen beauftragt oder Teilzahlungen nicht fristgerecht leistet bzw. soweit „höhere Gewalt" vorliegt.

3.4.

Festgestellt wird ausdrücklich, dass tropper keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit des Internets außerhalb seines eigenen Einflussbereiches hat. Im Falle der Erstellung von Websites werden diese von Drittanbietern gehostet, denen auch ausschließlich die Verantwortung der Verfügbarkeit obliegt. In diesem Zusammenhang lehnt tropper jede Verantwortung im Hinblick auf die tatsächliche jederzeitige Verfügbarkeit (das Hosting) der von tropper produzierten Seiten ab bzw. stellt der AG tropper von allen entsprechenden Ansprüchen frei.

tropper übernimmt weiters keine Verantwortung für Schäden, welche dem AG durch Missbrauch der Verbindungen (einschließlich Virenschäden) erwachsen können.

4. Zahlungskonditionen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Angebot (= Kostenvoranschlag) angeführten Preise, wobei sich diese als Nettopreise – sohin ohne der gesetzlichen Ust – verstehen.

Die Leistungen tropper sind vom AG gegen entsprechende Rechnungslegung in Teilzahlungen zu honorieren, wobei die Fälligkeit der einzelnen Zahlungen sich nach den im Angebot / Pflichtenheft definierten Phasen richtet.

AGB tropper 4 © tropper,

2006

Jedenfalls ist ein 1/3 des gesamten Auftragsvolumens bei Auftragserteilung nach Rechnungserhalt zu leisten.

Der Entrichtung der Teilzahlungen kommt unter anderem auch die Bedeutung der vorbehaltslosen Abnahme der mit dieser Teilzahlung bezahlten Teilleistung (entsprechende Auftragsphase) durch den AG zu.

Der AG ist berechtigt, jeweils nach den im Angebot / Pflichtenheft definierten Phasen (nach Anzahlung eines Drittels des Gesamtpreises) ohne weiterer Begründung vom weiteren Vertrag zurückzutreten, wobei dies aber nicht nur die Verpflichtung zur Bezahlung der bis dahin bereits erbrachten Teilleistungen unberührt lässt, sondern auch – als Abschlagszahlung - die Verpflichtung der Bezahlung von 20 % (zwanzig Prozent) der noch nicht abgerufenen Leistungen umfasst.

Die Teilzahlungen sowie die Schlusszahlung nach Fertigstellung des Projektes sind jeweils Zug um Zug mit Beendigung der genannten Phasen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

tropper kann nach Abschluss der jeweils eine Teilzahlungspflicht auslösenden Phase seine weitere Tätigkeit zur Weiterführung des Projektes von der Bezahlung der jeweils fälligen Teilzahlung abhängig machen und bei Zahlungsverzug durch den AG ungeachtet des bereits aufgelaufenen Honoraranspruches nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Soweit der AG in Zahlungsverzug gerät, verschiebt sich zudem der bedungene Fertigstellungstermin um den Zeitraum des jeweiligen Verzuges.

Im Falle des Verzuges ist der AG zur Bezahlung von Verzugszinsen in Höhe von jeweils 4 % über der jeweiligen Bankrate verpflichtet.

Für den Fall, dass tropper über den Grundauftrag laut Kostenvoranschlag hinaus Leistungen zu erbringen hat (z.B. infolge Zusatzbeauftragung, Vermehrung des Leistungsumfanges, unvorhersehbarem, in der Sphäre des AG gelegenem Mehraufwand usw.) ist tropper berechtigt, diesen Mehraufwand zu den gültigen Stundensätzen in Rechnung zu stellen. Soweit dies tunlich und möglich ist, ist der AG vor Erbringung des Mehraufwandes auf diesen hinzuweisen.

5. Urheber- und Nutzungsrechte

Die Prüfung der Rechts- und Gesetzmäßigkeit der Web-Site sowie des Vervielfältigungsrechtes obliegt alleine dem AG, er hält tropper bei Ausführung des Auftrages –im Falle eines damit allenfalls verbundenen bzw. verwirkten Eingriffes in fremde Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- oder sonstiger Schutzrechte, aber auch der unzulässigen Verwendung einer Domain durch den AG – diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos und von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

tropper übernimmt darüber hinaus keine Verantwortung für vom AG beigestellte Texte, Inhalte, Bildmaterial und Graphiken und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese Inhalte auf allfällige Gesetzwidrigkeiten zu überprüfen. Soweit Bedenken gegen diese Inhalte bestehen, ist tropper berechtigt, diese nicht einzubinden und den Auftrag pflichtenheftgemäß abzuschließen.

Darüber hinaus überträgt tropper Zug um Zug mit Übergabe des Auftrags auf einem Datenträger an den AG und unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung aller

Forderungen tropper aus diesem Auftrag sämtliche urheberrechtliche Verwertungsrechte an dem hergestellten Werk an den AG.

Bis zu diesem Zeitpunkt verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte bei tropper.

tropper bleibt es vorbehalten, nach eigenem Ermessen an geeigneten Stellen in der hergestellten Web-Site Hinweise auf seine Urheberschaft bzw. seine Leistung aufzunehmen; dem AG ist es nicht gestattet, diese eigenmächtig zu entfernen. Tropper behält sich jedenfalls das Recht vor, seine Urheberschaft im Falle einer wie immer gearteten Änderung des Werks durch den AG gegebenenfalls zurückzuziehen.

Tropper ist berechtigt, auch ohne Zustimmung des AG das Vertragsobjekt für Eigenwerbung unentgeltlich zu reproduzieren und zu nutzen.

Darüber hinaus ist tropper berechtigt, den AG auch ohne Rücksprache im geschäftlichen Verkehr in seine Referenzliste aufzunehmen, soweit dies der AG nicht ausdrücklich untersagt.

6. Schlussbestimmungen

Die Vertragspartner sind wechselseitig und über diesen Auftrag hinaus zur ausdrücklichen Geheimhaltung aller Daten, die sie im Rahmen der hiermit begründeten vertraglichen Vereinbarung über den jeweils anderen Vertragspartner in Erfahrung bringen, verpflichtet. Dies gilt insbesondere für personenbezogene und geschäftliche Daten.

Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine (anderen) Regelungen getroffen sind, gelten ergänzend die Bestimmungen des HGB und des ABGB.

Soweit der Vertrag mit dem AG den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes unterliegt, gelten die vorstehenden Bestimmungen jedenfalls insoweit, als sie den gesetzlichen Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht widersprechen.

Im Falle gerichtlicher Auseinandersetzung wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz tropper´s vereinbart, es gilt österreichisches Recht.